ltt-sonnenstudiobetriebe

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Club-Verträge 1. Mitgliedschaft und Nutzung 

1.1. Das Studio führt einen Club für die Nutzung von Solarien und ggf. auch anderen Geräten mit  unterschiedlichen Vertragskonditionen. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive  des Einzugs der Mitgliedsbeiträge und aller daraus resultierenden Aufgaben an den administrativen  Dienstleister PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg, zu über 

tragen und abzutreten, sofern dem Clubmitglied dadurch im Rahmen der ordnungsgemäßen Ver tragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen,  durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertretenden Leistungsstörungen. 

1.2. Mit Annahme der Mitgliedschaft im SunClub ist das Mitglied berechtigt, täglich ein Solarium der  eigenen Wahl des Studios zu nutzen. Die maximale Besonnungsdauer ist nur möglich, wenn das  Gerät und dessen herstellerseits programmierte maximale Besonnungszeit dies zulassen. Das Studio  ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Mitglied hat das Recht,  innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Anmeldung zum Club zu widersprechen. Die  Widerspruchsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Bei der Nutzung einer Dienst 

leistung erlischt Ihr Widerspruchsrecht vorzeitig, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer  Zustimmung vollständig oder teilweise vor Ende der Widerspruchsfrist erfolgte.  

1.3. Im Eigeninteresse verpfl ichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des Studiopersonals hinsicht lich der Nutzungsdauer der Solarien Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlungen ist die anzuneh mende individuelle Hautverträglichkeit des Mitglieds und gesetzliche Vorschriften nach der UVSV  (UV-Schutz-Verordnung). 

1.4. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des  Studios und richtet sich ansonsten tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif. 

1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Bräunungsgerätes. Das  Studio ist in der Wahl des Sortimentes der angebotenen Geräte frei und kann dieses nach eigenem  Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb eines  Sonnenstudios entsprechen, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Repara 

tur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte für die Benutzung sperren. Die Sperrung einzelner  Geräte berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages.

2. Personenbezogene Mitgliedschaft / Mitgliedskarte 

2.1. Jedes Mitglied erhält beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club eine Mit gliedskarte. Die Karte ist weder übertragbar noch veräußerbar und gilt ausschließlich für das Mitglied  persönlich. Die Karte darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Um das Mitglied bei späteren  Besuchen des Studios zuverlässig identifizieren zu können, erhebt das Studio bei der Ausstellung der  Mitgliedskarte ein Foto vom Mitglied. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkom men, so wird das Mitglied das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung  der Karte veranlasst werden kann. 

2.2. Sofern dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt wird, werden dem Mitglied die damit verbun denen Kosten von 10,- Euro belastet. 

3. Identifikation des Mitglieds / Datenschutz 

3.1. Beim ersten Besuch des Studios nach der Anmeldung zum Club und der Bestätigung der An meldung durch PCA Professional Card Administration GmbH identifiziert sich das Mitglied durch den  Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. per Bank-Kundenkarte belegt. 

3.2. Einzelheiten zu unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte den auf dieser Website  dokumentierten Datenschutzhinweisen. 

4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge 

4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Bei trag ist am 1. oder 15. im Voraus datumsmäßig fällig. Belastet wird das vom Mitglied angegebene  Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem vom Mitglied gewählten  Tarif. 

4.2. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht Anspruch auf hierfür ange fallene Bankgebühren und administrative Aufwendungen. 

4.3. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt,  werden dem Mitglied 4,00 Euro Gebühren belastet. 

4.4. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist  das Studio berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren,  ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen  wird. 

4.5. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, so ist das Studio oder  dessen Verwaltung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung  durch das Studio oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungs auftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne dem Studio zurechenbaren Anlass  widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugs ermächtigung steht dem Studio ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der monatlichen Mitglieds beiträge zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären.  Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder kein  Schaden entstanden ist. 

4.6. Mit dem Beginn der Mitgliedschaft wird die vom Mitglied zu entrichtende jährliche Verwaltungs gebühr fällig. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12  Monate.

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4.7. Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist das Studio zu einer Preisanpas sung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat das Studio dem Mitglied mindestens  einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat danach mit einer Frist von einem  Monat das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während  der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied  das Recht zur Vertragskündigung ergibt. 

5. Vertragslaufzeit 

5.1. Nach Ablauf der umseitig vom Mitglied gewählten Mindestlaufzeit des Vertrages, z.B. 12 oder  24 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch für unbestimmte Zeit, sofern er nicht spätestens  einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das auf unbestimmte Zeit ver längerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine  Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigung kann vom Mitglied oder auch dem Studio ve ranlasst werden. 

5.2. Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt  werden. Einen solchen Grund stellen u.a. dar, der Zahlungsrückstand des Mitglieds gemäß Ziffer 4.5.  oder eine Erhöhung der Preise gemäß Ziffer 4.7. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine  – auch anteilige – Rückvergütung der Verwaltungsgebühr ausgeschlossen. 

6. Datenänderung 

Ändern sich beim Mitglied persönliche Daten (Bankverbindung, Name, Wohnort), so ist das Mitglied  verpflichtet, das Studio darüber umgehend zu informieren. 

7. Nebenabreden 

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftform erfordernis. 

8. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies  die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren  die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am  nächsten kommt. 

AGB Stand 03/2023